KVW fordert Stopp der Gesetzesinitiative zum assistierten Suizid
Seit 2019 besteht in Italien der verfassungsrechtliche Anspruch auf angemessene Unterstützung sterbewilliger Menschen, unter klar festgeschriebenen Voraussetzungen. Eine gesetzliche Regelung wird wohl allein deshalb nötig, um den derzeitigen Schwebezustand für Sterbehilfe im gesetzlichen Graubereich zu beenden.



