Mittwoch, 8. Juli 2026

Landesstraße Hafling ab Donnerstag wieder geöffnet

Nach den schweren Schäden durch das Unwetter vom 28. Juni wird die Landesstraße nach Hafling ab morgen, 17 Uhr, wieder für den Verkehr geöffnet. An der Anbruchstelle wird die bergseitige Fahrspur wieder passierbar sein.

Die Arbeiten entlang der Landesstraße nach Hafling laufen: Ab dem morgigen Donnerstag soll diese wieder für den Verkehr freigegeben werden. - Foto: © LPA/Abteilung Straßendienst

Das Ressort Infrastrukturen und Mobilität des Landes hat alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert, um die Verbindungen nach Hafling und Schenna so rasch wie möglich wiederherzustellen. Nach der Wiedereröffnung der Landesstraße Sinich-Schenna, die bereits am 2. Juli wieder befahrbar war, wird nun ein weiterer wichtiger Schritt zur Behebung der Schäden gesetzt. An der Anbruchstelle wird die bergseitige Fahrspur wieder passierbar sein.

„Diese provisorische Fahrbahn mit Einbahnregelung garantiert die Erreichbarkeit für die Menschen in Hafling, sei es für die private als auch für die öffentliche Mobilität“, betont Landesrat Daniel Alfreider im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin von Hafling, Sonja Plank.

Komplexe und anspruchsvolle Baustelle

Parallel zur einspurigen Wiedereröffnung wird an der Errichtung der zweiten Fahrspur weitergearbeitet. „Diese Baustelle war und bleibt komplex und anspruchsvoll“, hebt Alfreider hervor, „doch unsere Priorität bleibt die vollständige Wiederherstellung des Straßenabschnitts.“ Das vorrangige Ziel, die Landesstraße zumindest einspurig wieder zu öffnen, wurde somit in Rekordzeit erreicht, auch dank der ausgezeichneten Koordination durch den Direktor der Abteilung Straßendienst Philipp Sicher. In den kommenden Wochen wird dennoch Geduld und Rücksichtnahme seitens der Verkehrsteilnehmer erforderlich sein.

Der Direktor der Abteilung Straßendienst, Philipp Sicher, erklärt, dass die Wiederherstellung der bergseitigen Fahrspur durch die Sicherung der bestehenden Stützmauer und die Anbringung von Schutzstrukturen (Schirmen) erfolgt sei. Zur Gewährleistung der Sicherheit war es notwendig, die Betonstützmauer zu verankern, die Schirme im Felsen zu befestigen und anschließend den Straßenaufbau wiederherzustellen.

Gleichzeitig wurden die Gründungspfähle für die künftige talseitige Stahlbetonstützmauer gesetzt, die für die Errichtung der endgültigen zweispurigen Fahrbahn notwendig ist. „Für uns als Straßenbetreiber und für alle beteiligten Unternehmen waren dies besonders herausfordernde Tage. Mit der einspurigen Wiedereröffnung des abgerutschten Streckenabschnitts haben wir einen ersten wichtigen Meilenstein erreicht“, schließt Sicher.

An den Arbeiten beteiligt waren die Unternehmen Brunner & Leiter Transbagger, Straßen- und Betonbau, Erdbau, Brunner Siegfried, Bitumisarco, BetonLana und Geobau, sowie Geologe Giacomo Nardin für die kontrollierten Sprengungen.

lpa

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