Freitag, 11. September 2026

Landesweites Bettenkontingent: Richtlinien für Vergabe festgelegt

Die Landesregierung hat neue Kriterien für die Vergabe zusätzlicher Gästebetten aus dem Landeskontingent beschlossen. Vorrang sollen unter anderem Betriebe in touristisch weniger entwickelten Gemeinden sowie Unternehmen mit nachhaltigen Konzepten und gesicherter Nachfolge haben.

Mit der Genehmigung der Richtlinien kann nun ein erstes Vergabeverfahren gestartet werden. - Foto: © shutterstock

In ihrer Sitzung am heutigen Freitag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher den Kriterien für die Zuweisung von Gästebetten aus dem Kontingent auf Landesebene zugestimmt. Damit wird festgelegt, nach welchen Gesichtspunkten zusätzliche Gästebetten künftig vom Land genehmigt werden.

„Mit den neuen Kriterien setzen wir klare Schwerpunkte“, erläuterte Landesrat Walcher: „Betriebe in touristisch gering entwickelten Gemeinden sollen Vorrang haben, ebenso Betriebe mit nachhaltigen Konzepten und einer geregelten Betriebsnachfolge. Damit verbinden wir die Weiterentwicklung des Tourismus mit der langfristigen Sicherung unserer Betriebe und einer ausgewogenen Entwicklung im Land.“

Berücksichtigt werden außerdem weitere Faktoren wie der Denkmalschutz des Betriebsgebäudes, eine bestehende Beherbergungskapazität von höchstens 75 Betten oder ein Höchstalter des Betriebsinhabers beziehungsweise der Betriebsinhaberin von 41 Jahren. Auch eine bestehende Ermächtigung zur Verabreichung von Speisen und Getränken an Passantinnen und Passanten fließt in die Bewertung ein.

Mit der Genehmigung der Richtlinien kann nun ein erstes Vergabeverfahren gestartet werden. Dieses wird durch einen öffentlichen Aufruf eingeleitet, der mit Dekret des Tourismuslandesrates erlassen wird. Erst danach kann über die Gemeinden um Gästebetten aus dem Landeskontingent angesucht werden.

lpa

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