Die von der Finanzpolizei-Kompanie Meran durchgeführte Aktion erstreckte sich von Ende Juni bis Anfang Juli. Dabei führten die Beamten mehrere gezielte Kontrollen durch.
Während des ersten Einsatzes, der der Zustellung früherer Feststellungsbescheide diente, stellten die Finanzbeamten zwei chinesische Frauen fest, die ohne regulären Arbeitsvertrag tätig waren. Eine von ihnen hielt sich illegal im Staatsgebiet auf.
Da mehr als zehn Prozent der Beschäftigten nicht ordnungsgemäß gemeldet waren, wurde die Arbeitsinspektion über die Möglichkeit einer Betriebsaussetzung informiert.
Bei weiteren Kontrollen wurden erneut Verstöße gegen die geltenden Vorschriften entdeckt. Bei der Zustellung der Betriebsschließungsverfügung durch die Arbeitsinspektorinnen wurden nämlich zwei weitere Arbeitnehmerinnen chinesischer Staatsangehörigkeit festgestellt, die ebenfalls „schwarz“ beschäftigt waren. Diese Situation machte den Erlass einer zweiten Verfügung zur Aussetzung der Tätigkeit erforderlich.
Trotz der behördlichen Maßnahmen ergab eine dritte und endgültige gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Arbeitsinspektion, dass der Betrieb weiterhin geführt wurde. Die Leuchtreklame war eingeschaltet und erneut wurde eine nicht ordnungsgemäß angemeldete Arbeitskraft angetroffen.
Anzeige und Verwaltungsstrafen von 24.000 Euro
Nach Abschluss der gesamten Kontrollen deckte man auf, dass insgesamt fünf chinesische Arbeitnehmer ohne reguläre Anmeldung beschäftigt waren. Gegen den Inhaber des Unternehmens wurden Verwaltungsstrafen in einer Gesamthöhe von mehr als 24.000 Euro verhängt.Außerdem wurde er bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen angezeigt – sowohl wegen des Verdachts der Beschäftigung einer Person ohne gültige Aufenthaltserlaubnis als auch wegen der Missachtung der angeordneten Betriebsaussetzungen.
Das Strafverfahren befindet sich derzeit in der Phase der Vorermittlungen. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


