Dienstag, 21. Juli 2026

Massagezentrum in Meran: Fünf Arbeiter nicht angemeldet

Eine erste Kontrolle und auch eine angeordnete Betriebsaussetzung hielten den Betreiber eines Meraner Massagezentrums nicht davon ab, den Betrieb weiterzuführen. Trotz der behördlichen Verfügung blieb das von chinesischen Staatsangehörigen geführte Zentrum geöffnet. Die Beamten der Finanzpolizei des Provinzkommandos Bozen deckten dabei fünf Fälle von Schwarzarbeit auf, darunter eine Frau ohne Aufenthaltserlaubnis.

In einem Massagezentrum in Meran waren fünf Arbeiter nicht angemeldet (Symbolbild). - Foto: © Shutterstock / mapo_japan

Die von der Finanzpolizei-Kompanie Meran durchgeführte Aktion erstreckte sich von Ende Juni bis Anfang Juli. Dabei führten die Beamten mehrere gezielte Kontrollen durch.

Während des ersten Einsatzes, der der Zustellung früherer Feststellungsbescheide diente, stellten die Finanzbeamten zwei chinesische Frauen fest, die ohne regulären Arbeitsvertrag tätig waren. Eine von ihnen hielt sich illegal im Staatsgebiet auf.

Da mehr als zehn Prozent der Beschäftigten nicht ordnungsgemäß gemeldet waren, wurde die Arbeitsinspektion über die Möglichkeit einer Betriebsaussetzung informiert.

Bei weiteren Kontrollen wurden erneut Verstöße gegen die geltenden Vorschriften entdeckt. Bei der Zustellung der Betriebsschließungsverfügung durch die Arbeitsinspektorinnen wurden nämlich zwei weitere Arbeitnehmerinnen chinesischer Staatsangehörigkeit festgestellt, die ebenfalls „schwarz“ beschäftigt waren. Diese Situation machte den Erlass einer zweiten Verfügung zur Aussetzung der Tätigkeit erforderlich.

Trotz der behördlichen Maßnahmen ergab eine dritte und endgültige gemeinsame Kontrolle der Finanzpolizei und der Arbeitsinspektion, dass der Betrieb weiterhin geführt wurde. Die Leuchtreklame war eingeschaltet und erneut wurde eine nicht ordnungsgemäß angemeldete Arbeitskraft angetroffen.

Anzeige und Verwaltungsstrafen von 24.000 Euro

Nach Abschluss der gesamten Kontrollen deckte man auf, dass insgesamt fünf chinesische Arbeitnehmer ohne reguläre Anmeldung beschäftigt waren. Gegen den Inhaber des Unternehmens wurden Verwaltungsstrafen in einer Gesamthöhe von mehr als 24.000 Euro verhängt.

Außerdem wurde er bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen angezeigt – sowohl wegen des Verdachts der Beschäftigung einer Person ohne gültige Aufenthaltserlaubnis als auch wegen der Missachtung der angeordneten Betriebsaussetzungen.

Das Strafverfahren befindet sich derzeit in der Phase der Vorermittlungen. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

lmg

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden