Freitag, 21. August 2026

Neue Regeln der Finanzpolizei: Wer leichtsinnig den Notruf wählt, muss zahlen

Wer ohne triftigen Grund einen Rettungseinsatz auslöst, muss zahlen: Dies sehen die neuen Regeln der Finanzpolizei vor. „Das soll Menschen nicht davor abschrecken, Hilfe zu rufen. Ziel ist es, leichtfertige Anrufe zu vermeiden“, wird in einer Aussendung klargestellt. Dabei wird zunächst stets Hilfe geleistet. Ob der Einsatz berechtigt war oder nicht, wird im Nachhinein bewertet.

Die Finanzer sind fester Bestandteil der Rettungskette im Land: Im Bild der Finanzer-Hubschrauber namens „Volpe“.


Im Ernstfall kann jede Sekunde entscheidend sein. Daher ist es wichtig, dass Rettungskräfte möglichst schnell eingreifen und ihre Ressourcen auf richtige Notfälle konzentrieren können.

Auch die Finanzer sind Teil der Rettungskette und setzen Polizeikräfte, Hundestaffeln sowie Fahrzeuge, Hubschrauber und Drohnen ein, um Menschen in Not zu helfen.

Nun hat die Finanzpolizei neue Vorschriften erlassen. Diese sehen vor, dass Personen, die ohne triftigen Grund den Notruf wählen, selbst für die Einsatzkosten aufkommen müssen. Dasselbe gilt für diejenigen, die durch fahrlässiges Verhalten in eine Notsituation geraten – auch sie werden künftig zur Kasse gebeten.

„Es wird keine generelle Zahlung eingeführt“, wird in der Aussendung ausdrücklich betont. „Wer sich in einer Gefahrensituation befindet oder um die Sicherheit einer anderen Person sorgt, soll weiterhin umgehend den Notruf wählen.“

pra

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