Hersteller des Medikaments hatten den Supreme Court zuvor im Eilverfahren angerufen und vor erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung gewarnt. Denn Anfang des Monats hatte ein Bundesberufungsgericht den Zugang zu Abtreibungspillen auf dem Postweg vorläufig stark eingeschränkt. Ein Richtergremium in New Orleans setzte eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA aus, die den Mifepristone-Versand nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte. Hintergrund war eine Klage des republikanisch regierten US-Bundesstaats Louisiana, der argumentiert, die Regelungen untergrüben sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts hätte zur Konsequenz, dass Anbieter das Mittel vorerst nur noch persönlich in Kliniken oder Arztpraxen ausgeben dürften. Eine Anordnung des Obersten Gerichtshofs setzte diese Einschränkung jedoch bereits vergangene Woche vorläufig außer Kraft. Mit der Entscheidung von diesem Donnerstag bleibt es erst einmal dabei.


