Auf den Fall aufmerksam gemacht hatte der Südtiroler Schützenbund. Demnach hatte eine Bäuerin während der Olympischen Spiele auf ihrem Privatgrundstück einen Schriftzug mit der Aufschrift „Tirol“ aufgestellt.
Die fünf roten Buchstaben waren laut Schützenbund rund 60 Meter von der Pustertaler Staatsstraße entfernt sichtbar.
Die Carabinieri stuften die Installation jedoch als möglichen Verstoß gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung ein und verhängten eine Verwaltungsstrafe von 430 Euro.
Diese Bestimmung verbietet Werbeanlagen oder Hinweisschilder in Straßennähe, sofern sie die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen könnten.


