Zum Zeitpunkt des Kontrollbesuchs wurden gerade Schönheitsbehandlungen durchgeführt, allerdings laut Aussendung der Gemeinde in Abwesenheit der technisch verantwortlichen Person.
Diese müsste jedoch der Handwerksordnung zufolge während der Behandlungen stets im Salon anwesend sein. Die Vorschrift dient dem Schutz der Kundinnen und Kunden. Sie sollen sicher sein können, dass die Dienstleistungen korrekt erbracht werden und der Betrieb ordnungsgemäß geführt wird.
In den kommenden Wochen werden weitere Betriebskontrollen durchgeführt, mit dem Ziel, die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überprüfen und faire sowie transparente Bedingungen zum Wohle der Kundinnen und Kunden und zum Schutz der Betriebe, die sich an die Regeln halten, zu gewährleisten.


