Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren „wegen Verdachts auf Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und weitere Delikte zum Nachteil von Patientinnen in seiner Zürcher Praxis“.
Schändung ist nach Schweizer Strafrecht sexueller Missbrauch einer Person, die zum Zeitpunkt der Tat nicht urteils- oder widerstandsfähig war. „Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss“, betont die Staatsanwaltschaft.
Auch Ermittlungen in Österreich
Nach Medienberichten kamen die Ermittlungen ins Rollen, weil eine Patientin eine Handykamera entdeckte, die auf den Behandlungsbereich gerichtet war. Der Arzt soll Frauen am Abend für angeblich nötige Untersuchungen in die Praxis bestellt haben, als das Personal schon gegangen war.Ermittlungen gibt es auch in Österreich, wo der Arzt in Graz eine Praxis führte. Nach einem Bericht des österreichischen Senders ORF bekamen die Behörden im Herbst 2025 einen Hinweis der Schweizer Kollegen. Es sei Videomaterial sichergestellt worden und werde ausgewertet.
Wie viele Frauen betroffen sind, ist nicht bekannt. Nach österreichischen Medienberichten sollen die heimlichen Aufnahmen schon 2012 begonnen haben.


