In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Kirchberg i. T. (Bezirk Kitzbühel) wurden am Dienstag zwei verletzte Rinder aufgefunden. Nach Begutachtung durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.
Die Landesregierung hat daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung ist gestern in Kraft getreten und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.


