Montag, 31. August 2026

Chinin im Glas: Für wen Tonic & Co. problematisch sein können

Tonic Water, Bitter Lemon und manche Aperitifs verdanken Chinin ihren charakteristischen bitteren Geschmack. Für die meisten Menschen sind die zugelassenen Mengen unbedenklich, doch für bestimmte Risikogruppen kann bereits wenig Chinin relevant sein.

Der Aromastoff Chinin verleiht zahlreichen Getränken ihren bitteren Geschmack. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Der Aromastoff Chinin verleiht alkoholfreien Getränken wie „Tonic Water“, „Bitter-Lemon“ und „Bitter-Orange“, Bitterspirituosen wie „Aperol“ und „Campari“ sowie Longdrinks wie „Gin Tonic“ ihren charakteristischen bitteren Geschmack.

„Doch noch länger sind Chinin und die Rinde des Chinarindenbaumes, welche von Natur aus Chinin enthält, als Heilmittel bekannt. Bereits die Inka sollen die Rinde des Chinarindenbaumes aufgrund ihrer fiebersenkenden Wirkung eingesetzt haben. In der westlichen Medizin wird das isolierte Chinin seit dem frühen 19. Jahrhundert zur Behandlung von Malaria und Fieberanfällen verwendet“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einer Aussendung.

Die Erfindung des „Indian Tonic Water“ als Medikament geht auf die Kolonialzeit zurück: ab den 1850er Jahren machte man den britischen Kolonialbeamten und Soldaten in den Malariagebieten die Malariaprophylaxe schmackhaft, indem man das äußerst bittere Chinin mit Wasser und Zucker, später auch mit Zitrone, zu einer trinkbaren „Limonade“ vermengte.

„In der EU ist die Verwendung von Chinin und seiner Salze als Aroma in Getränken heute durch die Aromenverordnung (VO(EG) Nr. 1334/2008) geregelt“, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Alkoholfreie Erfrischungsgetränke dürfen bis zu 100 mg/kg und Spirituosen bis zu 250 mg/kg Chinin enthalten.“

Im Vergleich mit den historischen Getränken zur Malariaprophylaxe sind diese Gehalte deutlich niedriger. Die tatsächlichen Gehalte liegen laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für „Tonic Water“ bei durchschnittlich 71 mg/l, für „Bitter-Lemon“ bei durchschnittlich 34 mg/l.

Für den Großteil der Bevölkerung gelten die in der EU erlaubten Höchstmengen als sicher. „Doch wie so oft, macht die Dosis das Gift: acht bis zehn Gramm Chinin gelten als tödliche Dosis, Mengen von zwei bis vier Gramm lösen schwere Vergiftungssymptome aus. Im Rahmen der Behandlung von Malaria mit Chinin sind Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Tinnitus, Sehstörungen und Herzrhythmusstörungen als Nebenwirkungen bekannt“, betont die VZS.

Tatsächlich könnten empfindliche Menschen sowie sensible Gruppen auch schon auf geringe Chininkonzentrationen in Getränken mit Übelkeit, Tinnitus oder allergischen Reaktionen reagieren.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät daher schwangeren Frauen sowie Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern (darunter Tinnitus, Sehnervschädigung, hämolytische Anämie) oder mit einer Überempfindlichkeit gegenüber Chinarindenalkaloiden vom Konsum chininhaltiger Getränke ab; Patienten mit Herzrhythmusstörungen sowie Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen (etwa bestimmte Antidepressiva, bestimmte Blutverdünner oder bestimmte Antibiotika, deren Wirkung durch Chinin beeinflusst wird), sollten chininhaltige Getränke nur nach Rücksprache mit Arzt oder Ärztin zu sich nehmen.

„Ob ein Getränk Chinin bzw. seine Salze enthält, ist dank des Zutatenverzeichnisses auf der Etikette erkennbar. Dort ist die Angabe 'Aroma Chinin' verpflichtend“, so die VZS abschließend.

stol

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