Mittwoch, 21. Mai 2025

Baurechte im Grün: Es heißt noch warten

Wintergärten sind in Wohnzonen wieder möglich. Wer sich aber einen verglasten Zubau für sein Haus im landwirtschaftlichen Grün wünscht, muss warten. Dasselbe gilt für den Bau landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude und die qualitative Erweiterung von Gastgewerben im alpinen Grün.

Bis zum Herbst soll auch das Bauen im alpinen Grün geregelt sein. br

Von:
Barbara Varesco








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