Baurechte im Grün: Es heißt noch warten
Wintergärten sind in Wohnzonen wieder möglich. Wer sich aber einen verglasten Zubau für sein Haus im landwirtschaftlichen Grün wünscht, muss warten. Dasselbe gilt für den Bau landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude und die qualitative Erweiterung von Gastgewerben im alpinen Grün.


