Donnerstag, 30. April 2026

Bestätigt: Brücke in Innichen darf gebaut werden

Die Entscheidung des Staatrates bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen aus dem Jahr 2024. „Der Staatsrat hat die Notwendigkeit der strategisch wichtigen Infrastrukturmaßnahme an der Pustertaler Straße in Innichen und die ordnungsgemäße Abwicklung der Verwaltungsverfahren bestätigt“, erklärt Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider zum Urteil des Staatsrates, das gestern veröffentlicht worden ist.

Das Rendering zeigt die Überführung an der Kreuzung der Pustertaler Staatsstraße SS 49/SS 52, die den Bahnübergang beseitigen wird.

Der Staatsrat hat zudem die Mitwirkung der Gemeinde Innichen hervorgehoben, die dieses Infrastrukturprojekt auch in ihrer Gemeindeentwicklungsplanung vorsieht. Damit Sicherheitseingriffe in die Verkehrsinfrastruktur in Südtirol gelingen, sei die Einbeziehung der jeweiligen Gemeinde mit ausschlaggebend.

„Gerade deshalb lege ich Wert auf die Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und den Technikern, und zwar von der Studie bis zur Umsetzung“, betonte der Landesrat.



„Mit dem Abbau des Bahnübergangs an der Kreuzung zwischen der SS 49 und der SS 52 in Innichen greifen wir an einem kritischen Punkt der Verkehrsinfrastruktur ein, sowohl was den Verkehrsfluss als auch was die Sicherheit des Bahnbetriebs angeht“, betont Alfreider.

Die Beseitigung des Bahnübergangs werde die Staus und Wartezeiten deutlich reduzieren sowie einen zuverlässigeren, regelmäßigeren Bahnverkehr garantieren. Die Arbeiten wurden im Februar 2026 ausgeschrieben. Vorbehaltlich eventueller Rekurse wird eine Vertragsunterzeichnung im Herbst 2026 angepeilt.

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro. Davon werden etwa 19 Millionen Euro über den infrastrukturellen Ausbauplan der Olympischen Spiele Mailand-Cortina in dieses Verkehrssicherheitsprojekt mitfinanziert.

lpa

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