Bestätigt: Brücke in Innichen darf gebaut werden
Die Entscheidung des Staatrates bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen aus dem Jahr 2024. „Der Staatsrat hat die Notwendigkeit der strategisch wichtigen Infrastrukturmaßnahme an der Pustertaler Straße in Innichen und die ordnungsgemäße Abwicklung der Verwaltungsverfahren bestätigt“, erklärt Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider zum Urteil des Staatsrates, das gestern veröffentlicht worden ist.



