Ein Schlüssel-Ergebnis der EUAA ist nach deren Bekunden, dass Deserteure und Wehrdienstverweigerer des Assad-Regimes nicht länger dem Risiko von Verfolgung ausgesetzt seien. Ein Flüchtlingsstatus ist dagegen nun für Personen berechtigt, die mit den früheren Machthabern assoziiert werden, wie die Alawiten, deren Religionsgemeinschaft die Assad-Familie angehört. Auch Christen und Drusen sind gefährdet. Gleiches gilt für Palästinenser, die nicht länger von UN-Schutz profitieren können.
Die Sicherheitslage in Syrien wird von der Agentur als verbessert, aber weiter volatil bezeichnet. Willkürliche Gewalt sei zwar weiter präsent, aber in den meisten Regionen nicht auf hohem Niveau. In Damaskus erkennt man keine ernsthafte Gefährdung mehr. Daher könnte die Hauptstadt syrischen Asylsuchenden als innerstaatliche Alternative dienen, schreibt die EUAA.
Diese Länder-Bewertung ist zwar nicht verbindlich, dient den EU-Staaten aber durchaus als eine Art Richtschnur, die von nationalen Gerichten herangezogen wird. Auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl greift auf sie zurück.


