Dienstag, 4. August 2026

Geldstrafen für Eltern wieder vom Tisch: Südtirol ändert Bildungsgesetz

Die Geldstrafen für Eltern, die sich nicht ausreichend an schulischen Aktivitäten ihrer Kinder beteiligen – unter anderem beim Erlernen der deutschen Sprache – werden in Südtirol doch nicht eingeführt. Nach einer Einigung mit dem italienischen Bildungsminister Giuseppe Valditara wird das Land das erst im Juni verabschiedete Bildungsgesetz erneut ändern und die vorgesehene Sanktionsregelung streichen.

Die umstrittenen Geldstrafen für Eltern, die sich nicht ausreichend an schulischen Aktivitäten ihrer Kinder beteiligen, werden in Südtirol doch nicht eingeführt. - Foto: © shutterstock

Das vom Landtag im Juni beschlossene Bildungsgesetz sah eine stärkere Mitwirkung der Eltern am schulischen Werdegang ihrer Kinder vor – unter anderem bei der Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. Hintergrund ist die steigende Zahl von Schülern mit anderer Muttersprache an den deutschen Schulen. Bei Verstößen waren Geldstrafen zwischen 50 und 150 Euro vorgesehen.

Achammer: „Anfechtung des Bildungssammelgesetzes vermeiden“

„Um eine Anfechtung des Bildungssammelgesetzes zu vermeiden, haben wir mit Minister Valditara vereinbart, den Passus zu den Sanktionen vorerst aus dem Gesetz zu nehmen“, erklärte Bildungslandesrat Philipp Achammer. Entscheidend sei gewesen, dass das Gesetz als Ganzes nicht von Rom angefochten werde, da es zahlreiche weitere wichtige Bestimmungen enthalte.

Galateo zufrieden – „Habe im Landtag nicht zugestimmt“

Landeshauptmann-Stellvertreter Marco Galateo begrüßte die Einigung. Der Bildungspakt zwischen Schule, Familien und Schülern bleibe bestehen und werde sogar gestärkt. Zugleich verwies er darauf, dass er den Geldstrafen im Landtag nicht zugestimmt habe. Die Sanktionsregelung sei erst durch einen Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommen worden und habe nicht zum ursprünglichen Entwurf der Landesregierung gehört.

ansa/sor

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