„Die neue Regelung festigt die Kollektivverträge als Instrument für gerechte Löhne und belohnt jene Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden fair bezahlen. Für die Sozialpartnerschaft ist das eine Bestätigung und zugleich ein Auftrag: Gerade wegen der hohen Lebenserhaltungskosten in Südtirol müssen wir jeden Spielraum nutzen, damit gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Das stärkt die Kaufkraft der Menschen und macht unser Land als Arbeitsstandort noch attraktiver“, betont Amhof.
Das Gesetz konkretisiere die Kriterien für eine gerechte Entlohnung, bewertet Amhof. Die Höhe orientiert sich an den repräsentativsten Kollektivverträgen des jeweiligen Sektors. Dabei zählt das wirtschaftliche Gesamtpaket (TEC), das neben dem Grundlohn auch Zulagen sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.
Gesetz stärkt Bedeutung der Kollektivverträge
Zugleich stärke das Gesetz auch die Bedeutung der Kollektivverträge, indem es Anreize für deren zeitnahe Erneuerung setzt: Ist ein Vertrag seit mehr als neun Monaten abgelaufen, müssen Arbeitgeber automatisch einen Vorschuss als Inflationsausgleich in Höhe von 50 Prozent des Inflationsindex IPCA leisten.Staatliche Anreize für Einstellungen gibt es künftig nur noch für Unternehmen, die ihren Beschäftigten den kollektivvertraglich bestimmten, gerechten Lohn bezahlen. Das Gesetz verknüpft somit Beschäftigungsförderung unmittelbar mit der Einhaltung angemessener Entlohnungsstandards.
„Damit setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Signal: Unternehmen, die gute Arbeitsbedingungen bieten, sollen nicht gegenüber jenen benachteiligt sein, die über niedrige Löhne konkurrieren“, betont Landesrätin Amhof. Neue Transparenzregelungen sollen zudem dazu beitragen, Lohndumping und ausbeuterische Arbeitsbedingungen wirksamer zu bekämpfen.


