Freitag, 15. Mai 2026

Landesregierung genehmigt Neuordnung des Wohnbauinstituts

Auf Vorschlag von Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair hat die Landesregierung am Freitag einstimmig eine Reorganisation des Wohnbauinstituts (WOBI) vorgenommen, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

Landesrätin Ulli Mair. - Foto: © lpa/Fabiio Brucculeri

„Die beschlossenen Anpassungen an die Regelungen der Verwaltungsorgane bringen sowohl auf strategischer als auch auf administrativer Ebene Optimierungen im Sinne einer klareren Aufgabenteilung, mehr Tempo in den Verfahren und kürzere Entscheidungswege“, so die Landesrätin.


Dem WOBI-Verwaltungsrat kommt demnach die primäre Aufgabe zu, im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Umsetzung der von der Landesregierung festgelegten strategischen Vorgaben und Zielsetzungen zu sorgen.


Die Zusammensetzung des WOBI-Verwaltungsrats wird im Zuge des Beschlusses der Landesregierung angepasst, wobei das Vorschlagsrecht einzelner Interessengruppen entfällt. Die Genehmigung der Satzung und ihrer Änderungen erfolgt nicht auf Vorschlag des Verwaltungsrates, sondern ist Zuständigkeit des Landes Südtirol.


Auch die Ernennung des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des Wohnbauinstituts erfolgt künftig im Einvernehmen mit der Landesregierung. Einige derzeit dem WOBI-Präsidenten bzw. der WOBI-Präsidentin zustehenden Verwaltungsbefugnisse werden an den Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin übertragen (zum Beispiel Genehmigung und Widerruf von Zuweisungen), entsprechend einer zeitgemäßen Aufteilung der Aufgaben zwischen Verwaltungsorganen und Führungskräften, betont das Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention.


„Die Änderungen zielen auf eine modernere und leistungsfähigere Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten ab, die der großen Verantwortung des WOBI bei der Schaffung und Verwaltung von sozialem Wohnraum künftig noch besser gerecht wird“, sagt Landesrätin Ulli Mair.


Ebenso hat die Landesregierung in ihrer Sitzung die Richtlinien für den Start der Verhandlungen zum Bereichsvertrag für das WOBI genehmigt, die unter anderem das Berufsbild, die Zulagen und die Arbeitszeitmodelle umfassen.

lpa

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