Aufgelassene und nicht mehr bewirtschaftete Obst- und Rebanlagen können zu Rückzugs- und Vermehrungsräumen für Schadorganismen werden. Fehlen regelmäßige Kontrollen sowie Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, können sich Schädlinge und andere Schadorganismen unbemerkt ansiedeln und von dort auf bewirtschaftete Flächen sowie auf öffentliche und private Grünflächen übergreifen.
Nach Angaben von Stefano Endrizzi, dem Verantwortlichen des Pflanzenschutzdienstes im Landesamt für Obst- und Weinbau, wurden seit 2021 mehr als 60 Hektar aufgelassene und nicht mehr bewirtschaftete Obst- und Rebanlagen gemeldet.
Um mögliche Befallsherde frühzeitig zu erkennen und deren Ausbreitung zu verhindern, hat der Landespflanzenschutzdienst am 14. September ein entsprechendes Dekret erlassen. Für aufgelassene und nicht bewirtschaftete Obstanlagen gilt damit eine Meldepflicht. Wenn dies aus pflanzengesundheitlicher Sicht erforderlich ist, kann zudem eine Rodungspflicht greifen.
Ziel der Maßnahmen ist es, potenzielle Befallsherde möglichst früh zu erkennen und zu beseitigen, bevor sich gefährliche Schadorganismen weiter ausbreiten.
Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher verweist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Verantwortung. Die Ausbreitung von Schadorganismen könne nicht nur die Landwirtschaft betreffen, sondern auch öffentliche und private Grünflächen sowie die Wälder in Südtirol. Die wirtschaftlichen und ökologischen Schäden könnten ein kaum abschätzbares Ausmaß erreichen.
Vorgaben für Weinbau bereits seit 2024
Für den Weinbau bestehen entsprechende Vorgaben bereits seit 2024. Das Dekret zur obligatorischen Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe sieht für aufgelassene Weinberge ebenfalls eine Melde- beziehungsweise Rodungspflicht vor.Nach Angaben des Landes wurden aufgrund dieser Pflanzenschutzmaßnahmen in den vergangenen fünf Jahren mehr als 13 Hektar aufgelassene und nicht bewirtschaftete Weinberge gerodet.
Mit den neuen Vorgaben für Obstanlagen soll nun auch dort verhindert werden, dass nicht mehr bewirtschaftete Flächen zu Ausgangspunkten für die Verbreitung von Schadorganismen werden.


