Aufgelassene Obst- und Rebanlagen: Das müssen Sie wissen
Seit 2021 wurden in Südtirol mehr als 60 Hektar nicht mehr bewirtschafteter Obst- und Rebanlagen gemeldet. Ein neues Dekret des Landespflanzenschutzdienstes sieht für aufgelassene Obstanlagen eine Meldepflicht und – wenn pflanzengesundheitlich erforderlich – eine Rodungspflicht vor.



