Mittwoch, 16. September 2026

Bäckereien: Beschäftigte erhalten mehr Geld

Für die Beschäftigten in Südtirols Bäckereien – vom Reinigungspersonal bis zum Produktionsleiter – gibt es künftig mehr Geld: Die Südtiroler Bäckerinnung sowie die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGB/CISL, UIL/SGK und ASGB haben sich auf einen neuen Landeszusatzvertrag geeinigt.

Der neue Landeszusatzvertrag gilt für rund 1.500 Beschäftigte und 100 Bäckereien in Südtirol. - Foto: © dpa-tmn / Klaus-Dietmar Gabbert


Die Lohnerhöhungen variieren je nach Einstufung. Sie reichen von einem monatlichen Plus von rund 53 Euro brutto für Beschäftigte der Einstufung B4 (das wären zum Beispiel Hilfs- und Reinigungskräfte) bis zu rund 102 Euro brutto für einen Leiter einer Backstube (Einstufung A1 Super).

Gilt für 1.500 Beschäftigte

Der neue Landeszusatzvertrag, der für Betriebe gilt, die den gesamtstaatlichen Kollektivvertrag ASSIPAN anwenden, ist bereits mit 1. September 2026 in Kraft getreten und bleibt bis 31. August 2030 gültig. Betroffen sind in Südtirol rund 100 Bäckereibetriebe mit etwa 1.500 Beschäftigten.

Zudem haben die Sozialpartner die Entlohnung für Lehrlinge festgelegt: Für Jugendliche, die ab 1. September 2026 eine Lehre beginnen, sind im ersten Jahr 60 Prozent, im zweiten 70 Prozent und im dritten 85 Prozent des Lohns der Kategorie A2 vorgesehen. Wer das Schuljahr mit der Note 8 abschließt, erhält im darauffolgenden Jahr zusätzlich fünf Prozent.


Stellten den neuen Landeszusatzvertrag vor (von links): Harald Egger (CGIL/AGB), Devid Olivetto (UIL/SGK), Thomas Ferrazin (ASGB), Stefan Federer (SGB/CISL), Jasmin Lumetta (hds), Katharina Gutgsell (hds), Sandro Pellegrini (Vizepräsident der Bäckerinnung), Bäcker Tobias Schmidt und Alexander Pancheri (SGB/CISL). - Foto: © hds



Verbessert wird auch die Zusatzvorsorge: Für Beschäftigte, die dem Pensionsfonds Laborfonds angehören, steigt der Arbeitgeberbeitrag ab 1. Jänner 2027 um 0,5 Prozentpunkte.

Eine Prämie für die Anwesenheit und mehr Zeit zum Duschen

Ebenso neu: Ab Jänner 2027 ist eine Anwesenheitsprämie von 20 Cent je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde vorgesehen, für Überstunden sind es 30 Cent. Bei wiederholten krankheitsbedingten Abwesenheiten kann die Prämie gekürzt oder nicht gewährt werden.

Auch das Umkleiden und Duschen wird als Arbeitszeit berücksichtigt: Beschäftigte in der Produktion erhalten dafür zehn zusätzliche bezahlte Minuten pro Tag.

Die Sozialpartner haben sich zudem darauf verständigt, eine paritätische territoriale Kommission aus Arbeitgebern, Beschäftigten und Gewerkschaften einzurichten. Sie soll künftig Arbeitssicherheitsmaßnahmen überwachen und fördern und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Arbeitnehmern und Gewerkschaftsvertretern stärken.

stol

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