Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen.
Zudem sollen Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen - wodurch für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit entfällt. Wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben halten, soll eine Strafe von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden können. Zudem soll es nach Angaben aus dem Parlament und der EU-Staaten künftig keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Vorhaben wurde von Firmen vehement kritisiert - sie kritisierten vor allem, die bürokratische Belastung sei unzumutbar, wenn entlang der teils komplexen Lieferketten potenzielle Regelverstöße überprüft werden müssten.


