„Durch die Neuausrichtung der Kriterien ist es uns gelungen, die genehmigten Ansuchen zu verdoppeln“, unterstreicht Walcher: „Damit leisten wir einen großen Beitrag zur gastgewerblichen Nahversorgung im ländlichen Raum, besonders in der Peripherie und in Weilern.“
Die Anzahl der genehmigten Ansuchen stieg von 22 im Jahr 2025 auf 47 im heurigen Jahr.
Diese Kriterien gelten
Seit gut einem halben Jahr gelten die neuen Förderregeln der Landesregierung. In touristisch schwächeren Gebieten greift die Hilfe nun selbst dann, wenn bereits zwei Dorfgasthäuser die Grundversorgung sichern. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass die Förderung Ganzjahresbetriebe erhalten. Wer seine Gaststätte in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung jährlich für mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage oder für mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage geschlossen hatte, bekommt kein Geld. Die tägliche Mindestöffnungszeit von 10 Stunden pro Tag muss künftig an mindestens 5 Tagen pro Woche eingehalten werden.Der maximale Förderbetrag wurde für jene Betriebe und Gebiete, in denen nur ein einziger Nahversorgungsbetrieb vorhanden ist, auf 13.000 Euro angehoben. Wo zwei Gaststätten sind, beträgt die Förderung 8.000 Euro.


