War bislang eine der Voraussetzungen, um die Förderung zu erhalten, ein durchschnittlicher jährlicher Mehrwertsteuerumsatz in den letzten drei Jahren von maximal 450.000 Euro, so wurde dieser Wert nun auf 600.000 Euro angehoben. Damit soll die Anzahl an beitragsberechtigten Betrieben weiter ansteigen.
Förderung auch für Verkaufscontainer
Zudem wird künftig auch die Eröffnung und die Aufrechterhaltung von Verkaufscontainern in Orten ohne Geschäfte gefördert. Für die Eröffnung sind maximal 10.000 Euro vorgesehen, für den Erhalt maximal 8.000 Euro.Damit soll die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs auch in entlegeneren Gebieten sichergestellt werden, ohne dabei den traditionellen Handel zu ersetzen. Verkaufscontainer sind eine Lösung für Gebiete, in denen ein Geschäft nicht rentabel geführt werden kann.
Beiträge für Übernahmen angehoben
Neu ist auch, dass künftig auch die Übernahme eines bestehenden Nahversorgungsbetriebes mit demselben einmaligen Betrag wie jenen für eine Neueröffnung, nämlich 20.000 Euro.„Die Nahversorgung erfüllt eine Funktion, die weit über den wirtschaftlichen Aspekt hinausgeht: Ein lokales Geschäft bedeutet Ortschaften lebendig zu halten und Dienstleistungen wohnortnah sicher zu stellen, was vor allem für ältere Menschen von großer Bedeutung ist. Damit tragen die Nahversorgungsbetriebe auch zum sozialen Zusammenhalt bei. Eine Förderung dieses Bereiches ist daher von grundlegender, gesellschaftlicher Bedeutung“, unterstreicht Wirtschaftslandesrat Marco Galateo.
Um die Verwaltungsauflagen zu vereinfachen wird die Frist für die Einreichung von Anträgen vereinheitlicht: Anträge müssen bis zum 31. August eingereicht werden. Bisher galten, je nach Art der Maßnahme, unterschiedliche Fristen.


