Montag, 11. August 2025

Ob Firma oder Verein: Nicht gemeldete Glücksspiele kosten bis zu 10.000 Euro

Ob Unternehmen, Verein oder Non-Profit-Organisation: Wer ein Gewinnspiel veranstaltet, ist zur Meldung verpflichtet. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen, warnt die Handelskammer Bozen.

Gewinnspiele, Prämienaktionen, Lotterien, Tombolas, Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen müssen mindestens 15 Tage vor deren Bekanntgabe und Bewerbung dem zuständigen Ministerium gemeldet werden. - Foto: © BAO-RF - Fotolia



Nach geltender Regelung müssen alle von Unternehmen organisierten Gewinnspiele und Prämienaktionen spätestens 15 Tage vor ihrer Veröffentlichung oder Bewerbung dem Ministerium für Unternehmen gemeldet werden – und zwar über das telematische System „PREMA on-line“ auf www.impresainungiorno.gov.it.

Betroffen sind nicht nur klassische Gewinnspiele mit Papier-Teilnahmekarten. Auch Online-Gewinnspiele (z. B. über Facebook oder Instagram), Geschicklichkeitswettbewerbe, Ratespiele, Rubbellose und ähnliche Aktionen müssen gemeldet werden, erinnert die Handelskammer.

Auch die von Vereinen und Non-Profit-Organisationen organisierten „örtlichen Glückspiele“ wie Lotterien, Tombolas, Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen, bei denen Lose verkauft werden, unterliegen der Meldepflicht, heißt es weiter. Die Zuständigkeit liege jedoch bei der jeweiligen Gemeinde.

Hohe Strafen bei Verstößen

Wer die Meldung verspätet oder gar nicht vornimmt, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 2.065,83 Euro und 10.329,14 Euro.

Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner wird in der Regel von einem Notar oder einem Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers beaufsichtigt.

Unterstützung durch die Handelskammer

„Die Handelskammer Bozen informiert Südtiroler Unternehmen umfassend über die Meldung von Prämienveranstaltungen, insbesondere zu Gewinnspielen. Auf unserer Webseite finden sich dazu detaillierte Hinweise“, erklärt Karin Pichler von der Handelskammer Bozen.

stol

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