Wegweisendes Urteil zur Wasserkraft
Strom ist eine Ware, seine Produktion damit keine Dienstleistung. Das hat der EuGH in einem Urteil definiert – und könnte damit für Südtirols mittlere Wasserableitungen eine Klarstellung geliefert haben, die die Spielregeln ändern könnte. Konkret: Damit könnte die verpflichtende Ausschreibung zur Konzessionsvergabe fallen.



