Ansuchen um Vergütung der Fahrtspesen für das laufende Schuljahr bis zum 15. Juni möglich
Familien, die ihre Kinder selbst mit dem Auto zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht, können auch für das Schuljahr 2025/2026 um eine Rückerstattung der Fahrtspesen ansuchen.



