Donnerstag, 11. Juni 2026

Ansuchen um Vergütung der Fahrtspesen für das laufende Schuljahr bis zum 15. Juni möglich

Familien, die ihre Kinder selbst mit dem Auto zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht, können auch für das Schuljahr 2025/2026 um eine Rückerstattung der Fahrtspesen ansuchen.

Wer die eigenen Kinder selbst zur Schule bringt, kann um Fahrtgeld ansuchen. - Foto: © dpa-tmn / Monika Skolimowska

Der Antrag wird online über das Landesamt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung eingereicht. Der Zugang kann mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die bei Übermittlung des Antrages das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Antrag selbst stellen.

Die Antragsteller müssen die Bestätigung der Schule betreffend Anwesenheit am Unterricht hochladen; diese ist Grundlage für die Berechnung der Vergütung.

Der Zugang zum Antrag, die Kriterien sowie andere Informationen sind im Netz abrufbar.

Die Anträge können vom 15. Juni bis zum 24. Juli 2026 eingereicht werden.

stol

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