Schüler mit Behinderung: „Früher abholen“ ist rechtswidrig
Das italienische Höchstgericht stellt in einem Urteil klar, dass Kindergartenkinder und Schüler mit Behinderung nicht früher nach Hause geschickt oder in ihrem Kindergarten- bzw. Schulbesuch eingeschränkt werden dürfen, nur weil nicht ausreichend Integrationslehrpersonen oder andere Unterstützungsressourcen zur Verfügung stehen. Eine solche Praxis stelle eine Diskriminierung dar.



