Dienstag, 11. August 2026

Einsturz Gerichtsgebäude: Gegen fünf Personen wird ermittelt

Nach dem Teileinsturz des Gerichtsgebäudes in Bozen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässigen Einsturzes von Bauwerken. Fünf Personen wurden inzwischen ins Ermittlungsregister eingetragen.

Am 16. Juli sind große Teile des Gerichtsgebäudes in Bozen eingestürzt – nun wird gegen fünf Personen ermittelt. - Video: stol

Von:
Arnold Sorg
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen, die infolge des Teileinsturzes des Gerichtsgebäudes eingeleitet wurden, teilt die Staatsanwaltschaft in einer Presseaussendung Folgendes mit:

„Die Staatsanwaltschaft hat unverzüglich ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Einsturzes von Bauwerken eingeleitet und dieses zwei Staatsanwälten der Behörde übertragen.

Risiken weiterer möglicher Einstürze ermitteln

Ein technischer Sachverständiger wurde mit einem ersten Gutachtenauftrag betraut: Erstens soll er die Risiken weiterer möglicher Einstürze ermitteln und die unverzüglich zu ergreifenden Maßnahmen benennen. Zweitens soll er die Bereiche bezeichnen, in denen im Hinblick auf die sachverständigen Untersuchungen zu den Ursachen des Einsturzes Gebäudeteile zu beschlagnahmen sind. Dies soll nach Abschluss der Beseitigung der Trümmer sowie der einsturzgefährdeten Teile des Gebäudes erfolgen.

Nach Abschluss des Ortstermins wurde die Beschlagnahme des vom Einsturz betroffenen mittleren Teils des Gebäudes angeordnet.
In Abstimmung mit den vom Land Südtirol beauftragten Technikern wurden in den unversehrt gebliebenen Teilen des Gebäudes Sensoren angebracht, um einen etwaigen Materialverschleiß laufend zu überwachen.

Zugleich wurde angeordnet, ein Gerüst zu errichten, das der Stabilisierung der weiterhin einsturzgefährdeten zentralen Fassade dienen soll.
Nach den ersten Ermittlungsergebnissen wurden fünf Personen in das Register der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen als Beschuldigte eingetragen. Diese haben die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen zu den Arbeiten freiwillig übergeben.

Weitere technische Untersuchungen zur Feststellung der Ursachen des Einsturzes sind im Gange. In jedem Fall gilt die Unschuldsvermutung.“

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