Freitag, 12. Juni 2026

Herz-Jesu-Feuer: Vorsicht geboten trotz gesunkener Waldbrandgefahr

Aufgrund der heftigen Niederschläge in den vergangenen Tagen besteht in Südtirol nun kein erhöhtes Waldbrandrisiko mehr. Dies sorgt vor allem in Hinblick auf das bevorstehende Herz-Jesu-Fest für Erleichterung. Die Bestimmungen des Landesforstgesetzes müssen beim Entzünden der Feuer aber trotzdem eingehalten werden.

Herz-Jesu-Fans dürfen aufatmen. Trotzdem ist beim Entzünden der Feuer Vorsicht geboten. Die Bestimmungen des Landesforstgesetzes sind einzuhalten. - Foto: © Landesfeuerwehrverband

„Nach der ersten Hitzewelle hat es jetzt im Juni ergiebig geregnet, vor allem im Osten des Landes, stellenweise über 100 Liter pro Quadratmeter“, berichtet Landesmeteorologe Dieter Peterlin. „Gestern fielen noch große Niederschlagsmengen, in den kommenden Tagen werden trockenere Luftmassen herangeführt.“

Im Hinblick auf das bevorstehende Herz-Jesu-Fest und das Entzünden der Feuer sind das gute Nachrichten. „Für mich ist das Entzünden des Herz-Jesu-Feuers eine der bedeutendsten Traditionen in unserem Land, die seit über 200 Jahren von Generation zu Generation weitergegeben und von Jung und Alt gepflegt wird“, unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher. „Umso mehr freut es mich, dass die Regenfälle der vergangenen Tage die Waldbrandgefahr deutlich reduziert haben und dem traditionellen Herz-Jesu-Feuer am Sonntag nichts im Wege steht - wenn die Bestimmungen eingehalten werden.“

Den Bestimmungen des Landesforstgesetzes zufolge sei es ausnahmslos verboten, im Wald und im Umkreis von 20 Metern Feuer anzuzünden. Wer am Sonntag weniger als 20 Meter vom Wald entfernt ein Feuer entfachen möchte, brauche eine Genehmigung des zuständigen Forstinspektorats, erklärt Landesforstdirektor Günther Unterthiner.

Zudem gilt allgemein: Bei Sichtung eines Waldbrandes ist umgehend die Feuerwehr unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes gibt es auf den Webseiten des Forstdienstes sowie der Agentur für Bevölkerungsschutz.

lpa/stol

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