STOL hat bereits berichtet, dass der Tod durch Erfrierung die wahrscheinliche Ursache ist (hier lesen Sie mehr dazu).
Nun hat das auch die Staatsanwaltschaft bestätigt. In einer Aussendung listet sie das Ergebnis der Obduktion auf: „Die Ergebnisse der autoptischen Untersuchung ermöglichen es, den Tod auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand zurückzuführen, der vermutlich infolge von Unterkühlung eingetreten ist“, heißt es in der Aussendung.
„Zudem erlaubt das Fehlen von Verletzungen, die auf Dritte oder auf Abwehrhandlungen/Körperkämpfe hinweisen und in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod stehen könnten, das Ereignis als Unfall einzuordnen.“ Will heißen: Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
„Der Ablauf des Geschehens kann in jedem Fall nach Vorliegen der toxikologischen Untersuchungen, die dazu dienen festzustellen, ob eine mögliche psycho-physische Beeinträchtigung der Person bestand, noch umfassender bewertet werden“, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft.


