Abkommen können mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achtet. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert.
Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen und Haft für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, sollen kommen. Die Mitgliedstaaten sollen künftig frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln.
Rückzuführende sollen in Zukunft auch enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Zugleich sollen Anreize zur Zusammenarbeit, einschließlich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, verstärkt werden.
Die Rückführungsrichtlinie der EU regelt bisher die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist. Nach dem Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer das Gesetz formell absegnen, bevor es in Kraft treten kann.
Der Asylpakt bilde den Rahmen dafür, „dass wir jetzt mit illegaler Migration angemessen umgehen können in Europa“, sagte ÖVP-EU-Abgeordneter Lukas Mandl in einem Pressegespräch in Straßburg. Er zeigte sich erfreut, dass „die Rückführungsverordnung endlich über die Ziellinie kommt diese Woche“. Er verwies auch auf seinen Bericht „zum Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung irregulärer Migrationsbewegungen“, der am Dienstag abgestimmt wurde. Europa sei die „stärkste Softpower der Welt“.
Kritik von Kirche und Caritas
Kritik kam hingegen von den katholischen Bischöfen in der EU. „Migration ist nicht nur eine Frage von Verfahren, Statistiken oder Grenzmanagement“, so der Präsident der EU-Bischofskommission COMECE, Mariano Crociata, laut Kathpress. „Es geht um Menschen: Frauen, Männer und Kinder, von denen jeder eine unantastbare Würde besitzt, die im Mittelpunkt jeder politischen Entscheidung stehen muss.“ Auch Solidarität unter den Völkern sei „kein optionales Ideal, sondern eine grundlegende Verantwortung“. Auf diesen Werten sei die EU begründet.Caritas Europa kritisierte die Entscheidung ebenfalls. Sie forderte, freiwillige Rückkehr müsse im Vordergrund stehen. Menschen, die aus humanitären Gründen oder wegen familiärer Bindungen nicht zurückgeführt werden können, sollten eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. „Diese Verordnung birgt die Gefahr, Migranten weiter zu stigmatisieren und zu kriminalisieren und damit die Polarisierung zu schüren – und das in einer Zeit, in der unsere Gesellschaften dringend mehr Zusammenhalt brauchen“, sagte die Generalsekretärin von Caritas Europa, Maria Nyman.


