Freitag, 17. Juli 2026

Übergangsregelung für Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Trotz des Teileinsturzes des Landesgerichts Bozen werden alle Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsverfahren regulär fortgeführt. Damit Bürger durch die derzeitige Ausnahmesituation keine Nachteile erleiden, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag eine Dringlichkeitsmaßnahme zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erlassen.

Nach dem Teileinsturzes des Landesgerichts Bozen am 16. Juli sind viele Unterlagen unter dem Schutt unzugänglich. - Foto: © LPA

Da das Gerichtsgebäude derzeit nicht zugänglich ist, können die dort verwahrten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen vorübergehend weder eingesehen noch eingeholt werden. Mit der am 17. Juli erlassenen Anordnung wird deshalb die Verpflichtung zur Vorlage beziehungsweise Einholung dieser Erklärung bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die Übergangsregelung betrifft ausschließlich die Verfügbarkeit der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Alle Verfahren, Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsabläufe, für die diese Erklärung üblicherweise erforderlich ist, werden ohne Unterbrechung fortgesetzt. Niemand verliert aufgrund der derzeitigen Unzugänglichkeit der Erklärungen seine Teilnahme- oder Zugangsmöglichkeiten. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Handlungsfähigkeit sicherstellen

Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen durch die außergewöhnliche Situation keine Nachteile erleiden.

Die Dringlichkeitsmaßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zu einer anderslautenden Regelung.

lpa/stol

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