In ihrer Rede im Plenum erinnerte die SVP-Senatorin an die völkerrechtliche Dimension der bisherigen Wahlkreise. Die Festlegung der drei Einerwahlkreise für den Senat sei Teil der Maßnahme 111 des Südtirol-Pakets gewesen, das mit dem Gesetz Nr. 422 von 1991 umgesetzt wurde.
Auf dieser Grundlage habe Österreich 1992 die Streitbeilegungserklärung vor den Vereinten Nationen abgegeben. Die Grenzen seien seitdem in keinem Wahlgesetz mehr angetastet worden.
Die Regierungsmehrheit in Rom hatte die Umstrukturierung damit begründet, dass ein Wahlkreis geschaffen werden müsse, der die Wahl eines italienischsprachigen Senators garantiert. Unterberger widersprach dieser Notwendigkeit: Bereits im bisherigen Wahlkreis Bozen-Unterland sei eine italienischsprachige Mehrheit von rund 60 Prozent vorhanden gewesen.
Dass der Schutz des italienischen Mandats auch im alten Zuschnitt funktionierte, zeige der Blick auf die vergangenheitsbezogenen Wahlergebnisse: 2013 wurde Francesco Palermo, 2018 Gianclaudio Bressa und 2022 Luigi Spagnolli über diesen Wahlkreis in den Senat gewählt.
Unterberger verwies zudem auf die Welle des Protests in den betroffenen Gemeinden. Bürgerversammlungen, Kundgebungen und Fackelzüge mit hunderten Teilnehmern hätten gezeigt, wie tief das Zusammengehörigkeitsgefühl im Bezirk verankert sei. Auch die Erinnerung an die Zeit des Faschismus, als das Unterland getrennt und der Provinz Trient zugeschlagen worden war, sei in der Bevölkerung nach wie vor präsent.
Es gehe bei der Frage daher nicht bloß um die Ziehung von Wahlkreisgrenzen, sondern um eine gewachsene Gemeinschaft. „Die Lösung, die unser Abänderungsantrag vorsieht, ist zwar nicht ideal, garantiert aber zumindest die Einheit des Unterlandes“, so Unterberger abschließend.


