Freitag, 11. September 2026

Zusätzliche Geldmittel für begleitende Inflationsanpassung

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, soll künftig nicht mehr Jahre auf Inflationsanpassungen warten müssen. Die Landesregierung hat am Freitag zugestimmt, zusätzliche Geldmittel für das neue Modell einer begleitenden Inflationsanpassung bereitzustellen.

Die Landesregierung hat beschlossen, zusätzliche Gelder für ein neues Modell einer begleitenden Inflationsanpassung bereitzustellen. Dieses sieht vor, Inflationsanpassungen künftig jährlich vorzunehmen und nicht erst dann, wenn Vertragserneuerungen fällig sind. Davon profitieren mehr als 44.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst. - Foto: © LPA/Greta Stuefer

Dieses sieht vor, Inflationsanpassungen künftig jährlich vorzunehmen und nicht erst dann, wenn Vertragserneuerungen fällig sind. „Mit der neuen Methode schaffen wir ein verlässliches System, das dem Kaufkraftverlust nicht erst im Nachhinein entgegenwirkt, sondern frühzeitig. Damit stärken wir nicht nur die Kaufkraft der Mitarbeitenden, sondern zugleich auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Über 44.000 Beschäftigte profitieren davon, darunter Bedienstete der Landesverwaltung, der Gemeinden, des Sanitätsbetriebs, der Seniorenwohnheime, aber auch die Lehrpersonen und Mitarbeitenden an Landesschulen sowie an Grund-, Mittel- und Oberschulen.

„Es war von Anfang an unser Ziel, von den Einmalzahlungen zu ausschließlich strukturellen Inflationsanpassungen überzugehen. Das neue Modell institutionalisiert dies dauerhaft und hat zudem den Mehrwert, dass die Anpassungen alljährlich verlässlich vorgenommen werden. Das ist ein absoluter Paradigmenwechsel“, unterstreicht Personallandesrätin Magdalena Amhof.

262 Millionen Euro für 3 Jahre – Grundgehalt steigt um über 5 Prozent

Für die Umsetzung stellt das Land im Haushalt 2026, 2027 und 2028 jeweils 53 Millionen Euro, 77 Millionen Euro und 132 Millionen Euro bereit. Das bedeutet, dass das Grundgehalt (bezogen auf den 1. Jänner 2025) nach drei Jahren um 5,28 Prozent höher ausfallen wird. Ab 2028 geht das neue Modell in den „Regelbetrieb“ über. Damit werden die Gehälter zu Beginn jedes Jahres nach festgelegten Prozentsätzen (70 Prozent, 60 Prozent und 50 Prozent) an die prognostizierte Inflation (IPCA) angepasst. Nach Ablauf des Dreijahreszeitraumes wird nur mehr über die Differenz zwischen der prognostizierten Inflation und der tatsächlichen Inflation verhandelt.

Mit dem heutigen Beschluss können die weiteren nötigen Vertragsverhandlungen, Berichte, Gutachten und Beschlüsse, die gesetzlich vorgesehen sind, in die Wege geleitet werden.

lpa

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