Mittwoch, 17. Juni 2026

EU lockert die Gentechnik-Regeln

Die EU lockert die Regeln in der Gentechnik. Bestimmte genetisch veränderte Lebensmittel müssen künftig nicht mehr gesondert gekennzeichnet werden. Die Mehrheit im EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen.

Mit „Gen-Schere“ veränderte Lebensmittel brauchen ab 2028 keine spezialle Kennzeichnung mehr. - Foto: © APA/dpa / Patrick Pleul



Die Neuregelung betrifft Pflanzen, die mit sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT) verändert wurden. Dabei wird das Erbgut mithilfe einer sogenannten „Gen-Schere“ gezielt angepasst, ohne fremde Gene einzufügen. Für diese Produkte entfällt zwar die Kennzeichnung, es gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die durch Kreuzung und Auslese entstanden sind.

Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

Hoffnung auf resistente Sorten

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.

dpa

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