Eigentlich gilt für die EU-Staaten eine strenge Schuldenobergrenze. Das jährliche Haushaltsdefizit darf 3,0 Prozent nicht übersteigen. Doch angesichts der geopolitischen Entwicklungen lockert Brüssel die Zügel.
Bereits seit vergangenem Jahr dürfen EU-Staaten nach entsprechendem Antrag über vier Jahre zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des BIP für die Verteidigung ausgeben. Nun sollen innerhalb dieses Spielraums 0,3 Prozent der zusätzlichen Ausgaben auch für energiebezogene Investitionen verwendet werden. Für Italien entspräche dies einem Volumen von mehr als 6,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Gelder nicht für Akzisensenkung
Die Mittel dürfen ausschließlich für Investitionen in den Bereichen Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Elektrifizierung sowie für weitere Maßnahmen der Energiewende eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Elektrofahrzeuge, Batterien, Solaranlagen, Stromnetze, Energiespeicher und den Ausbau erneuerbarer Energien. Damit dürfen die Gelder nicht direkt zur Senkung der Treibstoffakzisen verwendet werden.Bereits vor Februar 2026 beschlossene oder laufende Maßnahmen können nach den vorgesehenen Regeln nicht angerechnet werden. Die vorgesehene Flexibilität soll grundsätzlich bis 2028 gelten. Insgesamt ist jedoch eine Obergrenze von 0,6 Prozent des BIP vorgesehen.


