Jahrzehntelang war das Muster dasselbe: Ein Unternehmen druckt ein grünes Blatt auf die Verpackung, schreibt „nachhaltig hergestellt“ oder „null CO2-Fußabdruck“ dazu - und kassiert das Umweltgewissen der Konsumenten in barer Münze. Detailliert beleget werden mussten derartige Behauptungen oftmals nicht. Ab dem 27. September 2026 soll damit nun Schluss sein. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 - auch bekannt als „Empowering Consumers for the Green Transition“ - wurde ein verbindlicher Rahmen geschaffen, den die Mitgliedstaaten in nationales Recht überführen mussten. Italien hat diese Aufgabe erfüllt.
Was jetzt gilt - und was nicht mehr
Die neuen Regeln sind eindeutig. Wer Begriffe wie „ökologisch“, „grün“, „naturfreundlich“ oder „klimaneutral“ verwendet, muss hervorragende, nachweislich zertifizierte Umweltleistungen vorweisen können. Generische Aussagen ohne wissenschaftlich überprüfbare Grundlage gelten ab dem Herbst als unlautere Geschäftspraktik und sind damit strafbar. Ausdrücklich verboten ist auch die Behauptung von Klimaneutralität, die sich ausschließlich auf Emissionskompensation (sogenanntes Carbon Offsetting) stützt. Weiters dürfen Nachhaltigkeits-Labels künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf staatlich anerkannten oder unabhängig zertifizierten Systemen basieren.Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato), Italiens Wettbewerbsbehörde. Sie verhängt ab dem Stichtag Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.


