Donnerstag, 18. Juni 2026

Schluss mit grünen Lügen: Bald kommt Greenwashing-Verbot in Italien

Wer auf einer Verpackung Prädikate wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „100 Prozent kompostierbar“ anbringt, muss das künftig beweisen können. Mit einem entsprechenden Dekret hat Italien die EU-Richtlinie 2024/825 in nationales Recht übertragen. Der Verbraucherschutzverein „Robin“ begrüßt diesen längst überfälligen Schritt und fordert, dass auf Worte nun Taten folgen.

Wer vorgibt, einen grünen Fußabdruck zu hinterlassen, muss dies ab Herbst auch beweisen können. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Jahrzehntelang war das Muster dasselbe: Ein Unternehmen druckt ein grünes Blatt auf die Verpackung, schreibt „nachhaltig hergestellt“ oder „null CO2-Fußabdruck“ dazu - und kassiert das Umweltgewissen der Konsumenten in barer Münze. Detailliert beleget werden mussten derartige Behauptungen oftmals nicht. Ab dem 27. September 2026 soll damit nun Schluss sein. Mit der EU-Richtlinie 2024/825 - auch bekannt als „Empowering Consumers for the Green Transition“ - wurde ein verbindlicher Rahmen geschaffen, den die Mitgliedstaaten in nationales Recht überführen mussten. Italien hat diese Aufgabe erfüllt.

Was jetzt gilt - und was nicht mehr

Die neuen Regeln sind eindeutig. Wer Begriffe wie „ökologisch“, „grün“, „naturfreundlich“ oder „klimaneutral“ verwendet, muss hervorragende, nachweislich zertifizierte Umweltleistungen vorweisen können. Generische Aussagen ohne wissenschaftlich überprüfbare Grundlage gelten ab dem Herbst als unlautere Geschäftspraktik und sind damit strafbar. Ausdrücklich verboten ist auch die Behauptung von Klimaneutralität, die sich ausschließlich auf Emissionskompensation (sogenanntes Carbon Offsetting) stützt. Weiters dürfen Nachhaltigkeits-Labels künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf staatlich anerkannten oder unabhängig zertifizierten Systemen basieren.

Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato), Italiens Wettbewerbsbehörde. Sie verhängt ab dem Stichtag Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes.

Zahlen, die aufhorchen lassen

Dass es dieser Regeln dringend bedarf, zeigen die Zahlen. Wie der Verbraucherschutzverein „Robin“ in einer Aussendung mitteilt, seien laut Erhebungen der Europäischen Kommission rund 53 Prozent der in Europa kursierenden Umweltaussagen vage, irreführend oder schlicht unbelegt. 40 Prozent seien durch keinerlei überprüfbare Belege gestützt und nahezu die Hälfte aller Nachhaltigkeitslabels auf dem Markt weise ein schwaches oder nicht vorhandenes Verifizierungsniveau auf.

Kontrolle statt Vertrauen gefordert

Die Umsetzung der Richtlinie bezeichnet der Verbraucherschutzverein als „notwendigen und richtigen Schritt“. Gleichzeitig weist er jedoch darauf hin , dass gesetzliche Normen nur dann wirken, wenn ihre Durchsetzung konsequent erfolgt. Der Markt solle nicht nur auf Beschwerde hin, sondern systematisch überwacht werden. Außerdem brauche es mehr Transparenz gegenüber den Konsumenten darüber, welche Zertifizierungssysteme für Nachhaltigkeitslabels anerkannt sind und welche nicht.

stol

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