Nicht nach Sprache gefragt: Südtiroler entgeht Verurteilung wegen Alkohol am Steuer
Ordnungshüter müssen den Bürger in Südtirol nach seiner Muttersprache fragen, bevor sie eine Amtshandlung durchführen. Verabsäumen sie das, ist die Amtshandlung nichtig. Das hat das Kassationsgericht jetzt im Fall eines Südtirolers klargestellt, der sich wegen Trunkenheit am Steuer verantworten musste.



