Donnerstag, 16. Juli 2026

„Völkerrechtliche Absicherung der Sitze im Abgeordnetenhaus nie so greifbar“

Der frühere SVP-Obmann Siegfried Brugger bewertet die aktuelle Debatte um das Wahlgesetz und die Südtiroler Vertretung im Parlament. Er fordert Sachlichkeit und sieht in der angestrebten völkerrechtlichen Absicherung der Sitze einen wichtigen Schritt.

Angesichts der zahlreichen Stellungnahmen zum Wahlgesetz nimmt nun der langjährige SVP-Obmann und ehemalige Parlamentarier, der SVP-Abgeordnete Siegfried Brugger, Stellung. - Foto: © DLife/RM

In seiner Analyse unterstreicht Brugger drei wesentliche Punkte: Erstens könne niemand etwas mit dem Vorstoß von Alessandro Urzí anfangen; der Frust im Unterland sei mehr als verständlich. Zweitens mahnt er zur Sachlichkeit. Drittens müsse man die Leistung des Parteiobmanns und der Parlamentarierinnen und Parlamentarier anerkennen.

„Die Regierungsmehrheit hat Fakten geschaffen. Trotzdem ist es unseren Parlamentariern gelungen, praktisch aus der Rückhand eine völkerrechtliche Absicherung der Sitze in der Abgeordnetenkammer ins Spiel zu bringen. Das ist nicht nichts – im Gegenteil: Diese Möglichkeit hat sich uns bisher nie eröffnet“, betont Brugger.

Brugger erinnert an den Geist der Paketmaßnahme 111, die Teil der Streitbeilegung war und somit durch den Notenwechsel völkerrechtliche Relevanz erlangte. „Laut Paketmaßnahme muss die Vertretung der deutschen bzw. der italienischsprachigen Repräsentanz im Senat im Verhältnis zur Sprachgruppenstärke begünstigt werden. Von den drei Senatswahlkreisen müssen zwei Wahlkreise, so zugeschnitten werden, dass sie die Wahl deutschsprachiger Kandidatinnen und Kandidaten begünstigen und ein Wahlkreis soll die Wahl einer italienischsprachigen Kandidatin beziehungsweise eines italienischsprachigen Kandidaten begünstigen. Worauf man richtigerweise bestehen muss, ist das vorgesehene Prozedere – sprich, dass nun ein Notenwechsel folgt“, so die Überzeugung des ehemaligen SVP-Parlamentariers.

„Wir müssen uns zudem vor Augen halten, dass Italien nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch jederzeit die Spielregeln für die Wahl zur Abgeordnetenkammer durch ein einfaches Wahlgesetz ändern kann. Ich halte deshalb das Ziel einer völkerrechtlichen Absicherung der Sitze in der Abgeordnetenkammer für mehr als richtig“, so Brugger.

Er verweist aber auch darauf, dass es aus seiner Sicht mehr als ungewiss sei, ob die Mehrheit in Rom das Wahlgesetz für den Senat in der aktuellen Ausgangslage überhaupt weiterverfolgen werde.

Abschließend erklärt Siegfried Brugger: „Ich kenne solche Situationen selbst. Als Parlamentarier Südtirols findet man sich oft in einer Lage wieder, in der man nicht die besten Karten hat. Umso mehr anerkenne ich, dass die derzeit Verantwortlichen die Interessen Südtirols nach bestem Wissen und Gewissen vertreten.“

stol

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