Dienstag, 15. September 2026

Vorerst kein Wolfsabschuss in Ulten

Das Verwaltungsgericht Bozen hat den von Landeshauptmann Arno Kompatscher angeordneten Abschuss eines Wolfes in Ulten vorläufig gestoppt. Die Entscheidung gilt bis zur Verhandlung über den Rekurs, die Ende September stattfinden soll.

Der Wolf in Ulten darf vorerst nicht erlegt werden. - Foto: © Shutterstock

Kompatscher hatte am Freitag die Entnahme des Wolfes genehmigt – hier mehr dazu. Damit wäre in diesem Jahr bereits die maximal vorgesehene Zahl von drei Wolfsabschüssen in Südtirol erreicht worden. Zuvor waren Abschüsse im Raum Olang, Prags und Enneberg genehmigt worden.

Gegen die Entscheidung gingen Tierschutzorganisationen gerichtlich vor. Ein erster Eilantrag, mit dem der Abschuss unmittelbar verhindert werden sollte, blieb zunächst ohne Erfolg. Einen zweiten Antrag reichten die Tierschützer bereits am folgenden Tag ein – mit Erfolg.

Das Gericht begründete die vorläufige Aussetzung unter anderem damit, dass ein Abschuss die Grundlage für die anstehende Verhandlung des Rekurses beseitigen würde. Außerdem sei das Risiko weiterer Wolfsrisse aufgrund des bevorstehenden Endes der Almsaison inzwischen geringer.

Ob der Wolf in Ulten letztlich entnommen werden darf, soll somit erst im Rahmen der für Ende September angesetzten Verhandlung geklärt werden.

sor

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